Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer
Der Gemeinderat hat mit Beschluss der Haushaltssatzung am 8. April 2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie für die Gewerbesteuer zum 01.01.2024 neu festgesetzt.
Die Hebesätze wurden wie folgt erhöht:
· Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 300 v. H. auf 330 v. H.
· Grundsteuer B (Grundstücke) von 310 v. H. auf 330 v. H.
· Gewerbesteuer von 330 v. H. auf 350 v. H.
Die letzten Erhöhungen erfolgten bei der Grundsteuer im Jahr 2005 und bei der Gewerbesteuer im Jahr 2001. Die aktuellen Erhöhungen bedeuten einen Anstieg um ca. 6,4 % bei der Grundsteuer B und ca. 6,0 % bei der Gewerbesteuer. Auch nach dieser Anpassung liegen die Hebesätze der Gemeinde Hügelsheim noch im unteren Bereich der Gemeinden im Landkreis Rastatt. Durch die Anpassungen erhöhen sich die Einnahmen bei der Grundsteuer A um ca. 700 Euro, bei der Grundsteuer B um ca. 33.000 Euro und bei der Gewerbesteuer um ca. 127.000 Euro.
Die entsprechenden Änderungsbescheide werden voraussichtlich im Mai/Juni diesen Jahres verschickt.
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