Hundesteuer 2024
In den nächsten Tagen werden die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2024 verschickt.
Nach der Satzung der Gemeinde Hügelsheim über die Erhebung der Hundesteuer vom 28.10.1996 zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 6. Juni 2005 beträgt die Hundesteuer für jeden in Hügelsheim gehaltenen Hund 78,00 EUR und für den zweiten und jeden weiteren gehaltenen Hund das Doppelte. Für Kampfhunde wird eine Steuer von 390,00 EUR erhoben.
Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.
Die Steuerschuld entsteht zum 1. Januar 2024 für jeden an diesem Tag in Hügelsheim gehaltenen Hund, der über drei Monate alt ist. Wird ein Hund erst nach dem 01.01.2024 drei Monate alt, oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht und beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats.
Wer in Hügelsheim einen über drei Monate alten Hund hält, hat diesen schriftlich innerhalb von einem Monat nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat anzumelden. Wird die Hundehaltung nach Beginn des Steuerjahres beendet, so ist dies ebenfalls innerhalb eines Monats unter Rückgabe der Steuermarke mitzuteilen. Ist der Hund veräußert worden, sind gleichzeitig auch Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Die hiernach zur Anmeldung verpflichteten Hundehalter werden gebeten, die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail an rathaus@huegelsheim.de vorzunehmen. Zuwiderhandlungen bezüglich der Anzeigepflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Für Hunde, für die bereits im Steuerjahr 2023 in Hügelsheim Hundesteuer entrichtet wurde, ist eine erneute Anmeldung für 2024 nicht erforderlich. Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder umfriedeten Grundbesitz laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen.
Neue Hundemarken werden für das Jahr 2024 nicht verteilt, die alten Marken aus 2023 haben auch 2024 noch Gültigkeit.
Cee, Bürgermeisterin